Welche Fahrzeuge kann ich damit fahren?
Ein Kraftfahrrad, dessen Hubraum 125 cm3 und dessen Leistung 11kW beträgt, und das Leistungs-Gewichts-Verhältnis die 0,1-kW/kg-Grenze nicht übersteigt, ferner ein Motordreirad, dessen Leistung die 15-kW-Grenze nicht übersteigt.

Voraussetzungen für die Meldung:

  • Gültige Urkunde zur Identifizierung der Person und Adressenkarte
  • Mindestens Schulbildung der Grundstufe
  • Gültige ärztliche Tauglichkeitsbestätigung (Nicht notwendig, wenn ein Führerschein vorhanden ist, der ärztlich gültig ist.)
  • Ein Lebensalter von mindestens 15 Jahren und 6 Monaten

Wann kann ich die theoretische Prüfung ablegen?
Nach einem Lebensalter von mindestens 15 Jahren und 9 Monaten.

Wann kann ich die Prüfung Fahrzeughandhabung ablegen?
Nach vollendetem 16. Lebensjahr.

Wann kann ich die Fahrprüfung ablegen?
Nach vollendetem 16. Lebensjahr.

Behördliche Prüfungsgebühren:

Verkehrskenntnisse (Theorie):10 500 HUF
Prüfung Fahrzeughandhabung (Praxis):9 000 HUF
Fahrprüfung (Praxis):24 000 HUF
Gesamt:43 500 HUF

+ 18 000 HUF für die Erste-Hilfe-Leistungs-Prüfung (falls benötigt); Sie brauchen in Erste-Hilfe-Leistung keine Prüfung abzulegen, wenn Sie sich nach dem 1. Januar 1984 in einer beliebigen Fahrzeugkategorie einen Führerschein erworben haben, oder über einen Schulabschluss gemäß GKM-Verordnung Nr. 24/2005 (IV. 21.)

Lehrfächer der Bildung und deren obligatorische Mindeststundenzahlen:

Theorie:
– Fahrzeugtechnische- und Betriebskenntnisse*
– Theorie der Fahrzeugführung*
– Verkehrskenntnisse*
Die behördliche theoretische Prüfung dauert 25 Minuten
*Die Lernzeit der eduKRESZ-e-Learning Lehmaterialien (erreichbar auf Ungarisch) kann nach Ansprüchen des Schülers innerhalb des verfügbaren Zeitrahmens (z.B.: 75 Stunden / 180 Tage) flexibel gestaltet werden.

Praxis
Grundunterricht: 6 Stunden
Behördliche Prüfung Fahrzeughandhabung: 20 Minuten
Fahren in der Stadt: 8 Stunden
Fahren auf Landstraßen: 2 Stunden
Behördliche Fahrprüfung: 50 Minuten
Gesamt: 17 Stunden und 10 Minuten

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